Teilnahmebedingungen

Teilnahmebedingungen

Teilnahmebedingungen

I. Einleitung

Die Autohaus Daub GmbH (Veranstalter und Verleiher) Kirschbäumle 2-4, 72160 Horb am Neckar veranstaltet mit der LIFE Media GmbH, Brunnenstr. 10, 72160 Horb a. N. (LIFE Media), in Kooperation mit der S.D.G.E – Smiling Drivers GmbH Essen (Smiling Drivers), Dahlhauser Straße 238, 45279 Essen, bis zum 31.12.2018 die „Suzuki Ignis“ Leihwagenaktion. Im Rahmen der Aktion können die Teilnehmer/-innen sich um einen Leihvertrag für maximal sieben Kalendertage und einer gesamt Freilaufleistung von 700 km, mit einem Suzuki Ignis 1.2 Intro Edition (Micro-SUV) bewerben.

Hierzu müssen die Teilnehmer/-innen das Bewerbungsformular ausfüllen und mitteilen, warum gerade sie den Ignis 1.2 Intro Edition für eine Testfahrt bekommen sollten.

Während der Aktion werden unter allen Teilnehmern/-innen die jeweils originellsten Beiträge durch eine Jury von Smiling Drivers ausgewählt, so dass der/die Teilnehmer/-in für die Testfahrten ermittelt werden.
Die Teilnahme ist ausschließlich online über das Teilnahmeformular auf der Aktionsseite daubignis.tryve.de möglich. Der/die Teilnehmer/-in erkennt mit der Bewerbung für die Aktion diese Teilnahmebedingungen ausdrücklich an.

II. Wettbewerbsregeln

1. Teilnahmeberechtigung

a) Teilnahmeberechtigt ist jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat sowie Inhaber einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B.

b) Den Wettbewerb kann jede Person erfolgreich beenden, die das Bewerbungsformular ordnungsgemäß und vollständig ausfüllt und innerhalb der Aktionszeit absendet.

c) Eine Teilnahmegebühr wird nicht erhoben. Die Teilnahme ist kostenfrei. Im Falle der erfolgreichen Teilnahme am Wettbewerb erhalten die ausgewählten Teilnehmer/ -innen die Möglichkeit einen Leihvertrag abzuschließen.

d) Die Teilnahme am Wettbewerb und die Erfolgschancen werden in keinem Fall durch den Kauf von Produkten der Veranstalterin beziehungsweise durch die Inanspruchnahme ihrer Dienstleistungen beeinflusst.

2. Zeitraum

Die Aktion läuft, vorbehaltlich eines vorzeitigen Endes, bis einschließlich zum 31.12.2018 zur geplanten Fahrzeugrücknahme.

3. Veranstalter

Die Veranstalterin der Aktion ist das Autohaus Daub, Kirschbäumle 2-4, 72160 Horb am Neckar.

4. Erfolgreiche Teilnahme am Bewerbungsverfahren

Der/die erfolgreiche Teilnehmer/-in erhält die Möglichkeit einen Leihvertrag zur Nutzung eines Suzuki Ignis 1.2 Intro Edition mit der Autohaus Daub GmbH, Kirschbäumle 2-4, 72160 Horb am Neckar innerhalb des Aktionszeitraums vom 01.10.2017 bis 31.12.2018 abschließen zu können. Für die Leihwoche (maximal sieben Kalendertage) des Suzuki Ignis 1.2 Intro Edition ist die maximale Laufleistung von gesamt 700 km zugestanden, jeder weitere Mehrkilometer wird grundsätzlich dem Entleiher mit 0,30 ct/km von Smiling Drivers in Rechnung gestellt. Weitere Kosten (z.B. Kraftstoff, Reinigung, etc.) sind nicht beinhaltet. Die Fahrzeugübergabe sowie die Fahrzeugrücknahme erfolgt bei der Autohaus Daub GmbH im Kirschbäumle 2-4 in 72160 Horb am Neckar.

5. Aktionsverlauf – Teilnahme, Benachrichtigung, Vertragsangebot

a) Zur Teilnahme muss der/ die Teilnehmer/-in die persönlichen Daten in dem dafür vorgesehenen Bewerbungsformular vollständig und wahrheitsgemäß auf der Aktionsseite (daubignis.tryve.de) eintragen. Darüber hinaus ist ein origineller Bewerbungsslogan einzutragen aus dem hervorgeht, warum gerade der/die Teilnehmer/-in die Möglichkeit bekommen soll, einen Leihvertrag zur Nutzung des Suzuki Ignis 1.2 Intro Edition im Aktionszeitraum vom 01.10.2017 bis 31.12.2018 abschließen zu können.
Bei unrichtigen Angaben zu den personenbezogenen Daten kann der/ die Teilnehmer/-in von der Teilnahme ausgeschlossen werden.

b) Aus allen Bewerbungen trifft eine Jury von Smiling Drivers die Teilnehmerauswahl.

c) Der/Die Teilnehmer/-in deren Bewerbungen akzeptiert wurden, erhalten alle notwendigen Informationen zu Datum und Ort der Fahrzeugübergabe vorab per E-Mail oder telefonisch mitgeteilt.

d) Lehnt ein/eine Teilnehmer/-in den Abschluss des Leihvertrages ab, ist eine Erstattung eventuell entstandener Kosten, wie z.B. der Bewerbungskosten ausgeschlossen.

e) Die erfolgreichen Teilnehmer/-innen erhalten von der Autohaus Daub GmbH den Leihvertrag, dazu eine Zusatzvereinbarung zum Leihvertrag und Übergabeprotokoll (Smiling Drivers).

Zu einem Muster des Leihvertrages und von der Zusatzvereinbarung zum Leihvertrag und Übergabeprotokoll gelangst Du hier:
Leihvertrag und Zusatzvereinbarung zum Leihvertrag und Übergabeprotokoll.

f) Im Leihvertrag ist allein die Nutzung des Fahrzeugs geregelt. Alle anderen Kosten für z.B. Treibstoff, Parkgebühren, Fahrzeugwäschen, etc. sowie die Kosten für die An- und Abreise zum Abholungsort trägt der/die Teilnehmer/-in selbst.

g) Meldet sich ein/ ausgewählte/r Teilnehmer/-in nicht innerhalb von 2 Tagen nach dem Zugang der Benachrichtigung, so kann die Möglichkeit zum Vertragsabschluss verfallen und stattdessen ein Nachrücker an dessen Stelle treten.

6. Rechte

a) Durch Anklicken der Checkbox „Ja, ich habe die Datenschutz- und Teilnahmebedingungen gelesen und stimme diesen zu“ und dem Absenden des Bewerbungsformulars akzeptiert der/die Teilnehmer/-in die Teilnahmebedingungen.

b) Mit der Einwilligung zu diesen Teilnahmebedingungen bestätigt der/die Teilnehmer/-in, dass kein Vertragsverhältnis zwischen der Veranstalterin und/oder den beteiligten Unternehmen besteht und dem/der Teilnehmer/-in weder aus der Preisauslobung noch aus der Teilnahme an der Aktion Ansprüche gegen Veranstalterin und/oder den beteiligten Unternehmen, noch deren Beauftragte entstehen.

c) Mit der Einwilligung zu diesen Teilnahmebedingungen erklärt der/die Teilnehmer/-in gleichzeitig das Einverständnis dazu, dass er von der Veranstalterin und/oder den beteiligten Unternehmen und Kooperationspartner im Rahmen der Aktion kontaktiert werden darf. Die Autohaus Daub GmbH und die Kooperationspartner sind zur inhaltlich, örtlich und zeitlich unbeschränkten Nutzung der bei der Übergabe erstellten und vom/von Teilnehmer/-in selbst bereitgestellten Fotos in sämtlichen Medien und Kommunikationsmitteln zu Eigenwerbezwecken von der Autohaus Daub GmbH und den Kooperationspartnern berechtigt. Der/ Die Teilnehmer/-in willigt in die Verwendung und Einbindung seiner Fotos und Beiträge in sozialen Netzwerk-Plattformen ein, z. B. über den Facebook Share-Button. Diese Einwilligung erteilt der/ die Teilnehmer/-in unwiderruflich. Autohaus Daub bzw. die Berechtigten sind berechtigt, aber nicht verpflichtet, den richtigen Namen des/der Teilnehmers/-in mit der Verwertung des Bildmaterials zu nennen.

7. Vorzeitiger Abbruch des Wettbewerbs / Änderung der Teilnahmebedingungen

a) Die Veranstalterin hat das Recht, die Aktion jederzeit ohne Angabe von Gründen abzubrechen. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Aktion aus irgendeinem Grund nicht wie geplant durchgeführt werden kann.

b) Die Teilnahmebedingungen dürfen von der Veranstalterin jederzeit ohne Vorankündigung und Angabe von Gründen geändert werden.

8. Datenschutz

Die personenbezogenen Daten des/der Teilnehmers/-in werden von der Veranstalterin lediglich im Rahmen der einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen erhoben, verarbeitet und genutzt. Zu den personenbezogenen Daten gehören der Name, die E-Mail-Adresse, die Telefonnummer, das Geburtsdatum und die Tatsache der Teilnahme am Wettbewerb. Die/der von dem Teilnehmer/-in angegebenen Daten werden ausschließlich im Falle der erfolgreichen Teilnahme zur Abwicklung des Vertragsangebotes genutzt. Nach Beendigung der Aktion erfolgt die unverzügliche Löschung der Daten, es sei denn, der/die Teilnehmer/-in hat ausdrücklich mit gesonderter Erklärung in die weitere Verwendung seiner Daten eingewilligt.

9. Haftung

Die Autohaus Daub GmbH oder die Kooperationspartner haften in keiner Form für mittelbare oder unmittelbare Schäden, die sich aus der Teilnahme an der Aktion oder der eventuellen Nichterreichbarkeit des Internet Servers ergeben. Eine Haftung erfolgt nur für Schäden, welche von der Autohaus Daub GmbH oder einem ihrer Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig oder durch die Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten verursacht wurden. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden durch die Verletzung von Leben, Körper und/oder Gesundheit.

10. Sonstiges

Es ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland anwendbar. Sollten einzelne dieser Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An ihre Stelle tritt eine angemessene Regelung, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmungen am ehesten entspricht. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Datum
Stand: 16.12.2016